Nationales Konzept seltene Krankheiten
In Erfüllung des Postulats Humbel vom Dezember 2010 und des Postulats Pfister vom September 2011 hat der Bundesrat am 15. Oktober 2014 ein nationales Konzept zu seltenen Krankheiten verabschiedet. Dieses Konzept soll in der ganzen Schweiz eine medizinische Betreuung von hoher Qualität für die betroffenen Patientinnen und Patienten sicherstellen. Es schlägt 19 Massnahmen vor, darunter die Schaffung von Referenzzentren, die eine rasche und sichere Diagnose sowie eine effiziente Behandlung sicherstellen. Das EDI wird bis im Frühling 2015 den Zeitplan für die Umsetzung des Konzepts vorlegen.