Entlastung für erwerbstätige Personen, die kranke Angehörige betreuen
An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hatte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament überwiesen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken Kindern. Beide Räte haben nun in der Wintersession dem neuen Bundesgesetz zugestimmt. Voraussichtlich tritt es per Januar 2021 in Kraft.