IV-Revision im Parlament angenommen
In der Sommersession 2020 haben beide Räte der Weiterentwicklung der IV zugestimmt. Mit dem finalen Beschluss der IV-Revision wird nun die Liste der angeborenen Krankheiten (Geburtsgebrechenliste) aktualisiert, wobei auch seltene Krankheiten miteinbezogen werden. Die Krankenversicherungen erstatten Therapien nur dann, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Zusätzlich dazu muss nun auch die Seltenheit einer Krankheit berücksichtigt werden. Künftig wird es nur noch eine Liste für die Kostenerstattung von Therapien geben, die vom Bundesamt für Gesundheit geführt wird.