Die IG Seltene Krankheiten (IGSK) begrüsst die Einführung des Einigungsverfahrens bei monodisziplinären Gutachten im IV-Bereich. Das Interesse, von Anfang an mitbestimmen zu können, wer das Gutachten durchführt, ist bei Personen mit seltenen Krankheiten besonders gross, zumal auch medizinische Fachpersonen aufgrund der Seltenheit und Komplexität der Erkrankung oftmals nicht über das nötige Wissen über die Krankheit verfügen.
IG Seltene Krankheiten
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