Anpassung TARMED
Mit der Änderung der Verordnung wird die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern erneut angepasst. Da es per 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt, wird die durch den Bundesrat angepasste Tarifstruktur gleichzeitig als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen festgelegt. Die IG Seltene Krankheiten vertritt in der Vernehmlassung die Interessen der Betroffenen seltener Krankheiten.