Vernehmlassungsantwort Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege Leistungsverordnung (KLV) (Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2 im Arzneimittelbereich)
Die IG Seltene Krankheiten (IGSK) steht Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen grundsätzlich offen gegenüber, solange diese sinnvoll sind und nicht zu einer schlechteren Versorgung von Patient:innen führen. Das Ziel des NKSK einer gleichberechtigten medizinischen Versorgung von Betroffenen mit seltenen Krankheiten darf jedoch durch das Ziel, Kosten zu sparen, nicht weniger stark gewichtet werden.

