Zentren für seltene Krankheiten sind interdisziplinäre Anlaufstellen, an die sich Patientinnen und Patienten mit unklarer Diagnose wenden können, um vertiefte Abklärungen zu machen und eine Diagnose zu erhalten.

In der Sommersession 2020 haben beide Räte der Weiterentwicklung der IV zugestimmt. Mit dem finalen Beschluss der IV-Revision wird nun die Liste der angeborenen Krankheiten (Geburtsgebrechenliste) aktualisiert, wobei auch seltene Krankheiten miteinbezogen werden.

An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hatte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament überwiesen.

Politikerinnen und Politiker von links bis rechts fordern bessere Bedingungen für Kinderärzte und -spitäler. Mehrere Vorstösse in der Herbstsession setzen sich für die kleinsten Patientinnen und Patienten ein und für diejenigen, die sie behandeln ein.

Der Grossteil der Angehörigen von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten unterbricht die berufliche Laufbahn vorübergehend oder beendet sie gar ganz, weil sich Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege oft nicht vereinbaren lassen.

Im Nationalen Konzept Seltene Krankheiten sieht Massnahme 17 den Aufbau von Registern vor. Aus diesem Grund erteilte das Bundesamt für Gesundheit dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Bern Ende 2016 den Auftrag für die Detailplanung des Konzepts für das SRSK.

Fünf Spitäler – das Kantonsspital Aarau (KSA), Kantonsspital Baselland (KSBL), Luzerner Kantonsspital (LUKS), Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) und das Universitätsspital Basel (USB) lancieren das Netzwerk «Rare Diseases Nordwest und Zentralschweiz.

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) überweist ein Postulat, in dem sie den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgung im Bereich seltener Krankheiten nötig sind.

Wichtige Akteure des Gesundheitswesens haben die Nationale Koordination Seltene Krankheiten kosek gegründet.

Mit der Änderung der Verordnung wird die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern erneut angepasst.