Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) überweist ein Postulat, in dem sie den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgung im Bereich seltener Krankheiten nötig sind.
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