IV-Revision im Parlament angenommen
In der Sommersession 2020 haben beide Räte der Weiterentwicklung der IV zugestimmt. Mit dem finalen Beschluss der IV-Revision wird nun die Liste der angeborenen Krankheiten (Geburtsgebrechenliste) aktualisiert, wobei auch seltene Krankheiten miteinbezogen werden.